Rahmenbedingungen
Ablauf
Nachdem Sie mich telefonisch oder per E-Mail kontaktiert haben, vereinbaren wir einen Termin für das Erstgespräch. Dieser erste Termin dient dem gegenseitigen Kennenlernen und ich bekomme einen ersten Eindruck von ihren Beschwerden. Außerdem werden die Rahmenbedingungen und eventuelle Fragen ihrerseits geklärt.
Für die psychotherapeutische Arbeit ist die Beziehung zum/zur Therapeuten(in) von großer Bedeutung. Deshalb ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Psychotherapie, dass Sie sich in meiner Praxis wohl fühlen und das Gefühl haben, sich mir anvertrauen zu können.
Kosten
Einzeltherapie:
- Erstgespräch á 50 Minuten € 45,-
- Psychotherapeutische Sitzung á 50 Minuten € 75,-
Paartherapie:
- Paartherapeutische Sitzung á 50 Minuten € 120,-
- Paartherapeutische Sitzung á 90 Minuten € 190,-
Eine Refundierung durch die Krankenkasse ist im Moment nicht möglich, da PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision nicht mit der Krankenkasse abrechnen können.
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision befinden sich im letzten Teil ihrer Ausbildung und sind bereits berechtigt und befähigt, selbstständig mit PatientInnen zu arbeiten. Gleichzeitig sind sie zur Supervision bei einem erfahrenen Lehrtherapeuten verpflichtet, im Zuge derer der Fortschritt der therapeutischen Arbeit in regelmäßigen Abständen besprochen wird.
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision verlange ich ein geringeres Honorar als jene Kollegen, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Ich freue mich, damit auch einen wichtigen Beitrag zur psychotherapeutischen Versorgung in Österreich zu leisten.
Absageregelung
Ihre psychotherapeutische Einheit ist ausschließlich für Sie reserviert und kann auch nicht kurzfristig weitergegeben werden. Termine müssen daher spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, andernfalls wird das volle Honorar in Rechnung gestellt. Wenn Sie zu spät zu ihrem Termin kommen, kann die versäumte Zeit nicht anschließend angehängt werden.
Verschwiegenheit
Laut § 15 des Österreichischen Psychotherapiegesetzes unterliege ich ab dem Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt gegenüber Dritten als auch gegenüber öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, Arbeitgebern, Behörden etc.